Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.
Hintergrund des aktuellen Beschlusses ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden war, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamtpartei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden.
Das Verwaltungsgericht gab einem erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung, eines sogenannten Hängebeschlusses, statt.
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, durch das Bekanntwerden der Einordnung als Verdachtsfall werde »in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«.