Im Amtsgericht Pirna wurden heute am 8. März 2021 zwei Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit angeblichen Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen verhandelt.
Dabei stellte sich in beiden Verfahren heraus, wie nachlässig die Bußgeldbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge arbeitete. In beiden Fällen wurden Sachverhaltsangaben fehlerhaft wiedergegeben. Diese Fehler könnte man zwar korrigieren und damit im Verfahren “heilen”, aber der Amtsrichter Uhlig bewies Realitätssinn und stellte beide Bußgeldverfahren ein.
Ich bedankte mich beim Amtsrichter im Anschluß für sein Augenmaß. Er bewies das, was ich mir vom Landrat gewünscht hätte.
Wir brauchen viel mehr Amtsträger, die mit Umsicht, Realitätssinn und Augenmaß, die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
In diesem Sinne
euer Ivo Teichmann