Am Sonntagmittag (30.10.2022) hat ein 23-jähriger Syrer einen Fahrkartenkontrolleur vom Regionalverkehr SOE in Dresden-Nickern mit einem Messer brutal mehrfach in den Bauchbereich niedergestochen, nachdem er wegen eines fehlenden Tickets völlig berechtigt aus dem Bus verwiesen wurde.
Nach Presseberichten hat der Täter die Haltestelle „Alter Postweg“ an der Joseph-Keilberth-Straße nach dem Rauswurf zunächst verlassen, kehrte dann aber mit einem Fahrrad zurück und zerstach einen Reifen des Busses. Als der Kontrolleur den Mann dabei erwischte und ihn konfrontierte, hat dieser ihm ein Messer in den Bauch gerammt. Der Syrer flüchtete nach der Bluttat mit dem Fahrrad, konnte wenig später aber in der Nähe festgenommen werden.
Schwer kriminelle Ausländer, wie dieser Syrer, der in Dresden einen Fahrkartenkontrolleur brutal und menschenverachtend niederstach sowie den Bus beschädigte, müssen nach meiner Überzeugung, auch wenn er ein Aufenthaltsrecht besitzen sollte, nach Abschluss des Strafverfahrens umgehend ausgewiesen werden, weil dann gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz sehr triftige Gründe vorliegen. Das krasse Fehlverhalten des Syrers stellt eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, daher ist die Ausweisung für die Wahrung dieses öffentlichen Interesses unerlässlich.
Zudem muss davon eine Signalwirkung ausgehen, dass solche Straftaten auch entsprechende harte Konsequenzen für die Täter haben.
Unser Land, unsere Regeln, wer das nicht akzeptiert, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt.
Dem Fahrkartenkontrolleur, der durch diesen brutalen Angriff schwer verletzt und sofort in ein Krankenhaus kam, wünsche ich schnelle Genesung.
Euer Ivo Teichmann, MdL Sachsen