AfD startet Verfassungsklage

Unsere AfD-Landtagsfraktion hat nun beim sächsischen Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle zum Coronabewältigungsfondsgesetz eingereicht.

Ziel unserer Verfassungsklage ist es, den Missbrauch von Corona-Krediten für ideologische Projekte, insbesondere im Bereich der Klima-Politik, öffentlich anzuprangern und Korrekturen zu erzwingen.

Die Sächsische Landesregierung hat Corona-Hilfsgelder zweckwidrig beispielsweise zur Klimafolgenbewältigung und zum Schulhausbau umgeleitet.

Gegen diese Zweckentfremdung gehen wir nun mit einer Verfassungsklage vor. Aus unserer Sicht hätte der Freistaat Sachsen zur Bewältigung der Corona-Folgen zuerst auf die Haushaltsausgleichsrücklage zurückgreifen müssen. Sie ist für unvorhergesehene Situationen gedacht. Stattdessen soll diese Reservekasse in den nächsten beiden Jahren geplündert werden, damit die CDU der SPD und den Grünen alle Sonderwünsche erfüllen kann. Beispielsweise ist eine deutliche Erhöhung der Personalausgaben geplant.

CDU-Finanzminister Hartmut Vorjohann entfernt sich damit immer weiter von der soliden Haushaltsführung seiner Vorgänger. Eins ist dabei leider gewiss: Sachsen engt seine finanzielle Handlungsfähigkeit für künftige Notlagen unverantwortlich ein.

Unnötige Ausgaben von heute sind zudem die Steuererhöhungen von morgen.

Als Mitglied des Haushaltsausschusses werde ich weiter für Vernunft, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Interesse unserer Bürger und Steuerzahler eintreten.

Euer Ivo Teichmann, MdL

 

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