Aktuelle Info’s zur Entlastung der sächsischen Heizölkunden

Im März 2023 hatte ich mich als Landtagsabgeordneter für Sie wegen der verzögerten Hilfe für Heizöl-Kunden an die Sächsische Staatsregierung mit kritischen Fragen gewandt.

Nun gibt es erste Informationen dazu.

Verbraucher können auf einen Heizkostenzuschuss von bis zu 2000 Euro ab Mai 2023 hoffen.
90 Millionen Euro sind vom Bund für Sachsen vorgesehen.

Bund und Länder hatten sich Ende März 2023 nun endlich darauf geeinigt, dass Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, ebenfalls staatliche Zuschüsse erhalten. Bisher waren sie trotz enormer Preissteigerungen leer ausgegangen.

Bis maximal 2.000 Euro Zuschuss soll es auf Antrag geben. Zuständig dafür ist das Energie- und Umweltministerium von Wolfram Günther (Bündnisgrüne).

Man geht davon aus, dass in Sachsen etwa 300.000 Haushalte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle nutzen. Im Freistaat wird mit mehr als 100.000 Anträgen gerechnet.

Das Umweltministerium arbeitet weiter an der Umsetzung, damit nunmehr die Hilfeanträge gestellt werden können, die Heizperiode ist dann längst vorüber und der Hilfebedarf dennoch groß.

Das Umweltministerium bittet weiter um Geduld und kann weiterhin noch keinen konkreten Termin nennen, ab wann in Sachsen die Hilfen beantragt werden können.
Man arbeite daran, die technischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, wobei sich auch Sachsen an einer länderübergreifenden Lösung beteiligt.

Angestrebt wird der Start der Auszahlungen ab etwa Mitte Mai 2023. Erst Ende April 2023 könnte es in Sachsen weitere Details dazu geben. Über die ich ebenfalls informieren werde.

Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass sich die Preise für die Brennstoffe im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Für jeden Energieträger legen Bund und Länder entsprechende Referenzpreise fest. Haben sich die Preise im Vergleich zu diesen mehr als verdoppelt, werden die über die Verdopplung hinausgehenden Ausgaben ab einem Betrag von mindestens 100 Euro nur zu 80 Prozent erstattet. Vorgesehen dafür ist ein Online-Rechner, über den die Interessenten vorab ermitteln können, ob ein Antrag überhaupt erfolgreich sein wird.

Die Antragsteller werden dazu voraussichtlich Identitätsnachweise, Feuerstättenbescheide und Rechnungen vorlegen müssen.

Ihr Ivo Teichmann, MdL